Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Rechte und
Pflichten der Parteien und die Abwicklung der zwischen dem Kunden und der Firma
Zoulou GmbH & Co. KG über das Internet abgeschlossenen Verträge. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Die Firma Zoulou GmbH
& Co. KG (nachfolgend "Verkäufer") liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hätte
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten
auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden
Regelung unberührt.
1.2
Diese Bedingungen
gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,
und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich
rechtlichen Sondervermögen.
1.3
Die AGB können von
Ihnen für den Zweck der Online-Bestellung auf Ihrem Rechner abgespeichert
und/oder ausgedruckt werden.
2.
Vertragsabschluss
2.1
Angebote des Verkäufers
sind freibleibend. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Kunde
verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Der Zugang der
Bestellung wird mittels E-Mail bestätigt. Der Kunde ist an seine Bestellung
eine Woche gebunden. Der Vertrag kommt durch die Lieferung der Ware oder eine
schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Die Schriftform ist
auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
2.2
Preisangaben erfolgen nach
bestem Wissen. Sollte die Website des Verkäufers trotzdem einmal einen
offensichtlichen Fehler, wie etwa Schreib- oder Rechenfehler aufweisen, behält sich
der Verkäufer vor, den korrekten Preis zu berechnen. In diesem Fall gewährt der
Verkäufer dem Kunden ein sofortiges Rücktrittsrecht, wenn er damit nicht
einverstanden sein sollte
2.3
Alle
Produktbeschreibungen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind
nur ungefähr und unverbindlich. Sie stellen insbesondere keine
Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB dar.
2.4
Die Bestellung steht
unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Warenverfügbarkeit, sofern die
mangelnde Warenverfügbarkeit auf einer nicht vom Verkäufer zu vertretenden
Nichtbelieferung basiert. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde
unverzüglich informiert sowie bereits erbrachte Gegenleistungen umgehend
erstattet.
3.
Informationspflichten
3.1
Der Kunde ist bei der
Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten
des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer diese Änderung
unverzüglich durch Änderung der Angaben über Internet mitzuteilen.
3.2
Macht der Kunde falsche
Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung,
so kann der Verkäufer, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch
durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
3.3
Der Verkäufer sendet
dem Kunden an die bei der Registrierung vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse
unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden eine E-Mail zu, mit der
er den Eingang der Bestellung bestätigt und der Kunde die "Kundeninformationen"
erhält.
3.4
Der Kunde verpflichtet
sich, den Verkäufer unverzüglich unter: j.wertz@zoulou-bikes.com zu
informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung
erreicht hat.
3.5
Der Kunde hat dafür
Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und
nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos
ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
4.
Versand/Beförderung
4.1
Die Lieferung der Ware erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk
bzw. Lager an die angegebene Lieferadresse. Vereinbarte Lieferfristen und
–termine gelten stets als ungefähr und sind grundsätzlich unverbindlich, wenn
nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei schuldhafter Überschreitung einer als verbindlich
vereinbarten Lieferfrist durch den Verkäufer ist Lieferverzug erst nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist gegeben. Die allgemeine Lieferfrist beträgt in der
Regel 2 bis 10 Tage nach Eingang der Bestellung des Kunden.
4.2
Angemessene, dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind ohne besondere
Vereinbarung zulässig. Nach Möglichkeit
erhält der Kunde seine Bestellung in einer einzigen Sendung. Sollte sein
Auftrag auch Artikel enthalten, die getrennt verpackt oder unterschiedlich
befördert werden müssen, sind Teilsendungen unvermeidlich. Die dadurch
entstehenden Kosten für Porto und Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
4.3
Der Verkäufer wird sich
bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des
Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des
Käufers.
4.4
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder
wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder
unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die dem
Verkäufer die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich
machen; den Nachweis darüber hat der Verkäufer zu führen. Dies gilt auch, wenn
die vorgenannten Behinderungen während einer Verzuges oder beim
Unterlieferanten eintreten. Der Kunde kann den Verkäufer auffordern, innerhalb
von zwei Wochen zu erklären, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen
Nachfrist liefern will. Erklärt der Verkäufer sich nicht, kann der Kunde vom
nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
4.5
Der Versand der Waren
erfolgt mit der Deutschen Post und ist auch über diese versichert.
4.6
Bei Lieferungen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann sich die vorgesehene Auslieferung
um einige Tage verzögern, da der Verkäufer auf die ausländischen Auslieferungsfirmen
keinen Einfluss hat.
6.
Gefahrübergang
6.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Lieferung „ab
Werk/Lager“ vereinbart.
6.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auch bei frachtfreier Lieferung
mit dem Verlassen des Lieferwerks auf den Kunden über, außer wenn der Verkäufer
den Transport mit eigenen Fahrzeugen von seinem Betrieb oder Lager aus
durchführt. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die
Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
6.3
Bei Abholung von der Lieferstelle obliegt dem Kunden bzw. seinen
Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs.
7. Preise
7.1
Die Preise gelten „ab Werk“ ausschließlich Transportkosten,
Versicherung und sonstige Kosten (z.B. Zölle, Steuern, Gebühren). Die Preise
verstehen sich inklusive der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die
Berechnung der Transportkosten erfolgt aufgrund der vom Verkäufer oder seinem
Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichten.
7.2
Die Versandkosten
berechnen sich wie folgt:
Bestellwert (netto) 0,-
bis 100,- 5,-€
/ Paket
Bestellwert (netto) über
100,- ohne
Pakete mit Übergröße (>120x60x60) +3,- €
Nachnahmegebühr +3,- €
EU und Schweiz (nur Vorkasse) 20,- € / Paket
7.3
Rechnungen sind sofort
fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie sind ohne Skonto und Abzüge
zahlbar.
7.4
Der Kunde kann zwischen
folgenden Zahlungsarten wählen: Bankeinzug, Nachnahme oder Vorkasse. Andere
Zahlungsarten bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des
Verkäufers. Basis der Abrechnung ist in jedem Fall der Betrag in der Währung
EURO. Überweisungsgebühren trägt der Kunde.
7.5
Das Recht zur
Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden, diese unbestritten sind oder durch den Verkäufer anerkannt
wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum
Eingang aller Zahlungen aus derselben Bestellung vor. Im Verkehr mit
Unternehmern bleiben die Lieferungen darüber hinaus bis zur Erfüllung
sämtlicher dem Verkäufer gegen den Kunden zustehenden Ansprüche Eigentum des
Verkäufers, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen
bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den
Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Verkäufers.
8.2
Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des
Eigentumserwerbs gemäß §950 BGB im Auftrag des Verkäufers; der Verkäufer wird
entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwertes seiner Ware zum
Netto-Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so
entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des
Verkäufers gemäß Absatz 1 gilt.
8.3
Bei Verarbeitung (Verbindung/ Vermischung) mit anderen, nicht dem
Verkäufer gehörenden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der §§947,
948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Verkäufers an der neuen
Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.
8.4
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit
seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3
vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.
8.5
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt
bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers gemäß Absatz 1 die ihm
aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an
den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Kunde verpflichtet, dem
Verkäufer unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen,
die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegenüber den Endunden des Kunden
erforderlich sind.
8.6
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/
oder 3 zusammen mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Waren
weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5
nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Verkäufers.
8.7
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die
Gesamtforderung des Verkäufers um mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf
Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl
verpflichtet.
8.8
Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware von dritter Seite sind
dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten
gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten zu
tragen sind.
8.9
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung
der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der
Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, wobei er
berechtigt ist, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen.
Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Weitergehende Ansprüche auf
Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
9.
Gewährleistung
9.1
Der Kunde hat die Ware
und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen
Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so
hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstücks auf
Übereinstimmung mit der Bestellung zu untersuchen.
9.2
Mängelrügen sind
unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die
Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben.
9.3
Bei begründeter
Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl nur zur Beseitigung des Mangels
oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine
Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder
Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Ziffer 10.
9.4
Rückgriffsansprüche
gemäß §§478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den
Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für
nicht mit dem Verkäufer abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung
eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der
Rügeobliegenheiten, voraus.
9.5
Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die
Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt. Der Verkauf von gebrauchten Gegenständen erfolgt unter Ausschluss
jeglicher Sachmängelhaftung.
9.6
Die Haftung für
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien oder bei arglistigem Verschweigen
von Mängeln wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.
9.7
Alle Angaben über
Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und
sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen des Verkäufers und befreien den
Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Diese Angaben sind nur insoweit als
zugesicherte Eigenschaften bzw. Beschaffenheitsgarantien anzusehen, als sie
ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
10. Haftung
10.1
In allen Fällen, in
denen der Verkäufer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher
Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist,
haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung ist insoweit jedoch
außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.2
Soweit die
Schadensersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11
Allgemeines, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1 Sofern der Besteller
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz
des Verkäufers; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-,
Wechsel- oder Scheckprozeß.
11.2 Der Geschäftssitz des
Verkäufers ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik
Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.3 Nebenabreden,
Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der
Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
11.4 Rechte aus dem
Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer dürfen nur nach seiner vorherigen
schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
11.5 Für alle Ansprüche aus
dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluß des UN-Kaufrechts.
11.6
Sollten einzelne dieser Bedingungen
nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht
durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem
wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger
Weise am ehesten gerecht wird.
12.
Urheberrecht
Sämtliche Darstellungen und Texte dieser Homepage einschließlich
vorstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
Eine über die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen der Online-Bestellung
hinausgehende Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
zulässig.
13. Datenschutz
Zum
Zwecke der Kreditprüfung erfolgt ein Datenaustausch mit einem
Auskunftei-Unternehmen.